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   BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18   

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BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2021,16145)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2021,16145)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2021,16145)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Richterablehnung im Rahmen eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bzgl. Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bzgl. Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bzgl. Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bzgl. Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2429 und vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 8).

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2429 und vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Im Falle einer Kündigung des Mandatsverhältnisses wegen des Verlusts des Vertrauens fehlt ein Verschulden der Partei nur dann, wenn der Anwalt den Vertrauensverlust verschuldet hat und der Grund zum Anwaltswechsel erst zu diesem Zeitpunkt im Rechtsstreit offenbar wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876 Rn. 14).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Im Übrigen muss die Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Prozessbeteiligten schlüssig aus dem vorgelegten Attest hervorgehen; die Bescheinigung muss so substantiiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 B 69/16, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).
  • LAG Köln, 07.07.2005 - 7 Sa 508/04

    Unterlassung; Widerruf; Beweislast; sexuelle Belästigung; Non Liquet

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2429 und vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).
  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Gewichtige Gründe, die seine persönliche Anwesenheit - neben derjenigen eines anwaltlichen Vertreters - erfordern könnten (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 30. August 1982 - 9 C 1/81, juris Rn. 11 f.), hat der Kläger nicht dargetan und sind auch sonst nicht ersichtlich.
  • BGH, 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Präsidentin des Bundesgerichtshofs in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen hat, dass im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 76/18, juris Rn. 14; vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12).
  • BGH, 12.10.2017 - AnwZ (Brfg) 39/17

    Widerruf der Zulassung zu Rechtsanwaltschaft und Nichtzulassung der Berufung

  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

  • BGH, 01.02.2019 - AnwZ (Brfg) 76/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04

    NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör

  • BGH, 30.12.2013 - AnwZ (Brfg) 60/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 69/88
  • BGH, 02.12.2021 - IX ZR 53/21

    Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Rechtsanwältin wegen fehlerhafter

    Ein lediglich allgemeiner Hinweis auf die Corona-Pandemie und das generelle Infektionsrisiko reicht aber allein nicht aus, um eine Unzumutbarkeit zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 9).

    Solche gewichtigen Gründe ergeben sich nicht schon aus der Bedeutung, welche der Prozess für die Partei hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2014, aaO Rn. 7; Urteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 15).

  • BGH, 22.08.2023 - AnwZ (Brfg) 14/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft aus

    Eine Partei ist bei einem mit einer Erkrankung begründeten Verlegungsantrag verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und durch Vorlage eines substantiierten ärztlichen Attests zu untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 38/20, juris Rn. 29 ff.; vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 16; jeweils mwN).

    Trotz der dort bescheinigten Verhandlungsfähigkeit bedurfte es jedoch einer diesbezüglich eindeutigen und nachvollziehbaren Beschreibung, die dem Gericht deren Überprüfung ermöglichte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 38/20, juris Rn. 30; vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 16; jeweils mwN).

    Ohnehin stellte die kurzfristige Bevollmächtigung eines Prozessbevollmächtigten, der den bereits längerfristig anberaumten Verhandlungstermin nicht wahrnehmen kann, keinen erheblichen Grund für eine Terminsverlegung im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO dar (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2018 - AnwZ (Brfg) 41/18, juris Rn. 14; vgl. auch Senat, Beschluss vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 14).

  • BGH, 02.02.2024 - AnwZ (Brfg) 41/23

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Denn der Umstand, dass die Klägerin es sogar wegen vergleichsweise geringfügiger Forderungen zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Eintragungen im Schuldnerverzeichnis hat kommen lassen, spricht für und nicht gegen das Vorliegen eines Vermögensverfalls (vgl. Senat, Urteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 42 mwN).
  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22

    Prognoseentscheidung bei der Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts; Antrag

    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (Senat, Beschluss vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 24.10.2022 - AnwZ (Brfg) 20/22

    Abstellen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens

    Denn der Umstand, dass es der Kläger sogar wegen vergleichsweise geringfügiger Forderungen zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Eintragungen im Schuldnerverzeichnis hat kommen lassen, spricht für und nicht gegen das Vorliegen eines Vermögensverfalls (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 42 mwN).
  • BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 8/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Zunächst spricht nach der Rechtsprechung des Senats gerade der Umstand, dass es wegen vergleichsweise geringen Forderungen zu Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt und Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis gekommen ist, für einen Vermögensverfall (vgl. Senat, Urteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 42 mwN).
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 14 Abs. 4, § ... 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO, § 80 Abs. 5 VwGO, § 112 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 83 Satz 1 VwGO, § 17 Abs. 2 GVG, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 161 Abs. 2 VwGO, § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 87a Abs. 1 Nr. 3 bis 5, Abs. 3 VwGO, § 87a VwGO, §§ 80, 80a, 123 VwGO, § 122 Abs. 1 VwGO, § 86 Abs. 4, 87, 87b VwGO, Art. 12 Abs. 1 GG, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO, § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO, § 153 Abs. 2 StPO, § 155 Abs. 4 VwGO, § 32 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 26 Abs. 2 VwVfG, § 24 Abs. 1, § 26 Abs. 1 VwVfG, § 132a StPO, § 83 VwGO, § 17b Abs. 2 Satz 2 GVG, § 194 Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls hinsichtlich der abstrakten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufsbescheids als Ausnahmefall

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls hinsichtlich der abstrakten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufsbescheids als Ausnahmefall

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls hinsichtlich der abstrakten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufsbescheids als Ausnahmefall

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag, gerichtet auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, ist in diesen Verfahren daher unzulässig (vgl. BVerwG, NVwZ 1995, 586, 587 zu § 123 VwGO; VGH Kassel, NVwZ-RR 1989, 518; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1990, 135, 136; VGH München, BayVBl 2013, 607 Rn. 19; OVG Lüneburg, ZfB 2013, 318; Eyermann/ Schübel-Pfister, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rn. 139; W.-R. Schenke in Kopp/ Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 80 Rn. 131; W.-R. Schenke/R. P. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 113 Rn. 113; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 113 Rn. 104 mwN).
  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Auch wenn - in Anbetracht der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls des Klägers aufgrund seiner vier Eintragungen im Schuldnerverzeichnis gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO und der für einen Vermögensverfall sprechenden weiteren Beweisanzeichen in Form der damaligen zahlreichen weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kläger sowie des Umstands, dass der Kläger kein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten, aus dem sich eine nachhaltige Ordnung seiner Vermögensverhältnisse zum damaligen Zeitpunkt ergab, zur Widerlegung bzw. Entkräftung vorgelegt hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - AnwZ (Brfg) 6/19, ZInsO 2020, 1127 Rn. 16 mwN) - eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sprach, dass der Zulassungswiderruf bestandskräftig werden würde, fehlt es an einer über die abstrakte Gefährdung hinausgehenden, zur Rechtfertigung des Sofortvollzugs erforderlichen konkreten Gefährdung der Rechtsuchenden.
  • BGH, 26.11.2009 - AnwZ (B) 27/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederrufs der

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Der Gegenstandswert für das Antragsverfahren wird gemäß § 194 Abs. 2 Satz 2 BRAO auf 10.000 EUR (1/5 des Hauptsachestreitwerts nach § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO) festgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, juris und vom 3. August 2010 - AnwZ (B) 100/09, juris insoweit in NJW 2011, 457 nicht abgedruckt).
  • BGH, 03.08.2010 - AnwZ (B) 100/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Anwendbares Recht für sofortige

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Der Gegenstandswert für das Antragsverfahren wird gemäß § 194 Abs. 2 Satz 2 BRAO auf 10.000 EUR (1/5 des Hauptsachestreitwerts nach § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO) festgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, juris und vom 3. August 2010 - AnwZ (B) 100/09, juris insoweit in NJW 2011, 457 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 23.14

    Begünstigung; Dienstunfähigkeit; früherer Berufssoldat; Heranziehung zur

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    c) Die Kostenpflicht der Beklagten erstreckt sich nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 155 Abs. 4 VwGO auch auf etwaige Mehrkosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Anwaltsgerichtshofs durch den Kläger entstanden sind, da die Beklagte diese Mehrkosten durch ihre unrichtige Rechtsmittelbelehrung bei Anordnung der sofortigen Vollziehung verursacht hat (vgl. BVerwGE 73, 126, 137; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 23/14, juris Rn. 23 [insoweit in NVwZ-RR 2016, 108 nicht abgedruckt]; Bader in Bader/ Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl., § 155 Rn. 13; Olbertz in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 155 Rn. 26).
  • BGH, 04.03.2009 - AnwZ (B) 78/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Anordnung

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Zwar ist eine konkrete Gefährdung Rechtsuchender in der Regel zu bejahen, wenn der Rechtsanwalt in jüngerer Zeit wegen eines Vermögensdelikts, insbesondere wegen Veruntreuung von Mandantengeldern strafrechtlich verurteilt worden ist, oder die Ermittlungen der Rechtsanwaltskammer ergeben, dass der Rechtsanwalt sich in dem Bemühen, seine Schulden zu begleichen, auch an bei ihm eingegangenen Mandantengeldern vergriffen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BeckRS 2001, 6486; vom 17. Juli 2006 - AnwZ (B) 8/06, juris Rn. 6; vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 29/06, juris Rn. 10 und vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, juris Rn. 16 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112c BRAO Rn. 185; Weyland/ Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 14 BRAO Rn. 108b; Henssler in Henssler/ Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 14 Rn. 70).
  • BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Die aus einem Vermögensverfall des Rechtsanwalts resultierende abstrakte Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden - als Voraussetzung eines Widerrufs nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO - reicht dafür als solche nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01, NJW-RR 2002, 1718 zur Vorgängerregelung in § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112c BRAO Rn. 184 f.; Weyland/Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 14 Rn. 108a f.; jeweils mwN).
  • BGH, 16.07.2001 - AnwZ (B) 61/00

    Sofortige Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Anwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Zwar ist eine konkrete Gefährdung Rechtsuchender in der Regel zu bejahen, wenn der Rechtsanwalt in jüngerer Zeit wegen eines Vermögensdelikts, insbesondere wegen Veruntreuung von Mandantengeldern strafrechtlich verurteilt worden ist, oder die Ermittlungen der Rechtsanwaltskammer ergeben, dass der Rechtsanwalt sich in dem Bemühen, seine Schulden zu begleichen, auch an bei ihm eingegangenen Mandantengeldern vergriffen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BeckRS 2001, 6486; vom 17. Juli 2006 - AnwZ (B) 8/06, juris Rn. 6; vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 29/06, juris Rn. 10 und vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, juris Rn. 16 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112c BRAO Rn. 185; Weyland/ Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 14 BRAO Rn. 108b; Henssler in Henssler/ Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 14 Rn. 70).
  • BGH, 17.07.2006 - AnwZ (B) 8/06

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Zwar ist eine konkrete Gefährdung Rechtsuchender in der Regel zu bejahen, wenn der Rechtsanwalt in jüngerer Zeit wegen eines Vermögensdelikts, insbesondere wegen Veruntreuung von Mandantengeldern strafrechtlich verurteilt worden ist, oder die Ermittlungen der Rechtsanwaltskammer ergeben, dass der Rechtsanwalt sich in dem Bemühen, seine Schulden zu begleichen, auch an bei ihm eingegangenen Mandantengeldern vergriffen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BeckRS 2001, 6486; vom 17. Juli 2006 - AnwZ (B) 8/06, juris Rn. 6; vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 29/06, juris Rn. 10 und vom 4. März 2009 - AnwZ (B) 78/08, juris Rn. 16 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112c BRAO Rn. 185; Weyland/ Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 14 BRAO Rn. 108b; Henssler in Henssler/ Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 14 Rn. 70).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Haben die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt, kommt eine Streitentscheidung in der Sache - mit welchem Inhalt auch immer - nicht mehr in Betracht (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 121; NVwZ 1982, 560, 561; Eyermann/ Schübel-Pfister, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rn. 93; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 113 Rn. 108).
  • BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur

  • BVerwG, 26.01.1981 - 1 WB 47.79

    Feldwebellehrgänge - Vergleichbarkeit von Noten - Offiziere des militärfachlichen

  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 8 CE 11.2759

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1

  • VGH Hessen, 10.06.1988 - 1 TH 2568/87
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 9 S 2930/90

    Zuständigkeit zur Entscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits im vorläufiger

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1991 - 13 S 2327/90

    Zuständigkeit zur Entscheidung bei Hauptsacheerledigung im vorläufigen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1991 - 1 S 3033/90

    Entscheidungszuständigkeit bei Erledigung der Hauptsache im vorläufigen

  • BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 133/20

    Bindung an übereinstimmende Erledigungserklärungen

    Soweit die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, kommt eine Streitentscheidung in der Sache - gleich mit welchem Inhalt - nicht mehr in Betracht (vgl. BGH 5. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 - Rn. 7 mwN; 3. Dezember 2008 - AnwZ (B) 64/06 ua. - Rn. 10 mwN) .
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15627
BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2020,15627)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2020,15627)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2020,15627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 173 Satz 1 VwGO, § 244 Abs. 1, § 250 ZPO, § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, §§ 60, 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 116 Abs. 2 VwGO, § 112c Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 283 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 275 Abs. 1 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 112c Abs. 1 BRAO, § 227 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO, § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 227 Abs. 2 ZPO, § 294 ZPO, § 104 Abs. 3 Satz 2, § 156 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 124a Abs. 5 Satz 5 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls i.R.d. Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer ...

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; BRAO § 112c Abs. 1
    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls i.R.d. Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZB 8/03

    Zeitbestimmung bei Einhaltung prozessualer Fristen; Abrechnung von

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Der Kläger hat auch keinen Einzelverbindungsnachweis vorgelegt, der evtl. einen früheren Sendungsabschluss belegen könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - VII ZB 8/03, NJW 2003, 3487).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Fernkopie übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10, juris Rn. 3; Beschluss vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Die Frist des § 112c Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 116 Abs. 2 VwGO beginnt bei Gewährung einer Schriftsatzfrist gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 283 Abs. 1 Satz 1 ZPO erst mit Ablauf der eingeräumten Frist (BVerwGE 119, 329, 339; Eyermann/Kraft, VwGO, 15. Aufl., § 116 Rn. 15).
  • BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Fernkopie übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10, juris Rn. 3; Beschluss vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14).
  • BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Da der Kläger nicht nur eine unzureichende Aufklärung des dem Gericht unterbreiteten Prozessstoffs, sondern die verfahrensfehlerhafte Verhinderung seiner Teilnahme an der mündlichen Verhandlung rügt, ist von ihm kein hypothetischer Sachvortrag dazu zu verlangen, was er gegebenenfalls vorgetragen hätte, wenn er hätte teilnehmen können (vgl. BVerwG, NJW 2008, 3157 Rn. 4).
  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12

    Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Fernkopie übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10, juris Rn. 3; Beschluss vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14).
  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Wird ein Terminverlegungsantrag erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, ist der Beteiligte verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; BVerwG, NJW 2001, 2735; BFH, Beschluss vom 5. Juli 2004 - VII B 7/04, juris Rn. 12).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 62/10

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Fernkopie übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 62/10, juris Rn. 3; Beschluss vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14).
  • BGH, 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn.12).
  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

    Auszug aus BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Wird ein Terminverlegungsantrag erst kurz vor dem anberaumten Termin gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, ist der Beteiligte verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; BVerwG, NJW 2001, 2735; BFH, Beschluss vom 5. Juli 2004 - VII B 7/04, juris Rn. 12).
  • BFH, 05.07.2004 - VII B 7/04

    NZB: Verfahrensmangel, Ablehnung eines Terminsverlegung

  • BGH, 24.10.2013 - 5 StR 333/13

    Beruhen des Urteils auf einer zu langen Unterbrechung der Hauptverhandlung;

  • BGH, 05.03.2024 - AnwZ (Brfg) 36/23
    Da die Klägerin nicht nur eine unzureichende Aufklärung des dem Gericht unterbereiteten Prozessstoffs, sondern die verfahrensfehlerhafte Verhinderung ihrer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung rügt, ist von ihr kein hypothetischer Sachvortrag dazu zu verlangen, was sie gegebenenfalls vorgetragen hätte, wenn sie hätte teilnehmen können (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 7/23, juris Rn. 17; vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 18; jeweils mwN).
  • BGH, 22.08.2023 - AnwZ (Brfg) 7/23

    Vollstreckung eines Säumniszuschlags für den Kammerbeitrag; Freiheit der

    In diesem Fall, in dem die Verletzung des rechtlichen Gehörs den gesamten Prozessstoff erfasst, bedarf es bereits formal keiner Ausführungen im Zulassungsantrag nach § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO dazu, was ohne den Gehörsverstoß zusätzlich noch vorgetragen worden und dass dies entscheidungserheblich gewesen wäre; auch eine Ablehnung des Zulassungsantrags in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 4 VwGO kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschlüsse vom16. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 52/11, juris Rn. 4 und vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 18; BVerwG, NJW 1998, 2377, 2378; NVwZ 2009, 59 Rn. 11; Beschluss vom 26. Juni 2009 - 8 B 56/09, juris Rn. 13; VGH München, NVwZ-RR 2007, 718, 719; BeckOK VwGO/Brüning, § 101 Rn. 19 [Stand: 1. April 2023]; BeckOK VwGO/Roth, § 124a Rn. 79.1[Stand: 1. April 2023]; Eyermann/Happ, VwGO, 16. Aufl., § 124a Rn. 74; Eyermann/Kraft, VwGO, 16. Aufl., § 138 Rn. 8 und 38; Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 124a VwGO Rn. 114 [Stand: August 2022] unter Verweis auf Bier, aaO, § 133 VwGO Rn. 41 [Stand: August 2022]; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124a Rn. 218, § 124 Rn. 223; Dolderer in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 101 Rn. 51).
  • BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 14 und vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16).
  • BGH, 16.08.2022 - AnwZ (Brfg) 52/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Der Kläger hat mit der nicht an ihn erfolgten Zustellung der Ladung zum Termin vor dem Anwaltsgerichtshof vom 27. Oktober 2021 an seinen - verlegten - Kanzleisitz die Verletzung seines rechtlichen Gehörs und damit zugleich einen Verfahrensfehler i.S.v. § 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO dargelegt, hinsichtlich dessen nicht ausgeschlossen werden kann, dass die angefochtene Entscheidung auf ihm beruht (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18, NJOZ 2021, 438 Rn. 17 f. mwN).
  • BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verlegung

    Im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12 und vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn.14).
  • OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 10 U 21/21

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung

    Ein per Fernkopie an ein Gericht übersandter Schriftsatz ist fristgerecht eingegangen, wenn die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (st. Rspr., s. etwa BGH, Beschluss vom 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18 - BeckRS 2020, 13148 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32409
BGH, 07.07.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2021,32409)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2021,32409)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2021,32409)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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